In folgenden Fällen sollte der Augenarzt umgehend aufgesucht werden:
- Verätzungen und Verbrennungen
- Gewalteinwirkung auf das Auge
- Fremdkörper im Auge
- Anhaltende Reizzustände und Entzündungen
- Plötzliche Sehverschlechterung
- Sehstörungen wie Blitze, Schleier, schwarze Flecken usw.
- Plötzlich auftretende Doppelbilder oder plötzliches Schielen