In folgenden Fällen sollte der Augenarzt umgehend aufgesucht werden:
- Verätzungen und Verbrennungen
- Gewalteinwirkung auf das Auge
- Fremdkörper im Auge
- Anhaltende Reizzustände und Entzündungen
- Plötzliche Sehverschlechterung
- Sehstörungen wie Blitze, Schleier, schwarze Flecken usw.
- Plötzlich auftretende Doppelbilder oder plötzliches Schielen
TERMIN VEREINBAREN
Rufen Sie uns unter
052 203 38 68 an.
Die Stadt Winterthur verfügt über einen augenärztlichen Notfalldienst. Dies bedeutet, dass Sie im Falle eines Notfalles immer einen zuständigen Augenarzt haben.
Das Ärztetelefon 0800 33 66 55
gibt Ihnen jederzeit darüber Auskunft welcher Augenarzt aktuell Notfalldienst leistet.